Impressum | Geschäftsbedingungen und rechtliche Hinweise

comped GmbH wird durch den Inhaber Bruno E. Borer vertreten.

comped GmbH
Reiserhubelweg 19
2540 Grenchen
Schweiz

Fon: +41 32 338 50 00
Cel: +41 79 814 15 99
UID: CHE-445.728.034

Haftungsausschluss

Obwohl comped GmbH viel Zeit und Sorgfalt darauf verwendet, dass die Informationen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung genau sind, übernehmen wir keine Gewährleistung hinsichtlich deren Korrektheit, Zuverlässigkeit oder Vollständigkeit. Die auf der comped GmbH-Website verbreiteten Informationen können jederzeit und ohne Ankündigung geändert werden.

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Links

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© 2017 – 2018


Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich und Gültigkeit

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab 1. Januar 2014 gültig. Sie regeln sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen der Comped GmbH und dessen Kunden und gilt für alle Dienstleistungen und Produkte. Sie sind integrierter Bestandteil aller Offerten, Auftragsbestätigungen und Terminreservationen.

Der Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Internetseite www.borcon.ch gilt als gleichwertig wie die postalische Zustellung. Ohne den ausdrücklichen Gegenbericht des Kunden gilt die Kenntnisnahme als erfolgt. Mit der schriftlichen Auftragserteilung akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren Inhalt.

2. Treue- und Sorgfaltspflicht

Wir verpflichten uns, die Dienstleistungen mit grösster Sorgfalt zu erbringen. Wir pflegen einen offenen und ehrlichen Umgang mit unseren Kunden und stellen den direkten Nutzen, resp. den nachhaltigen Erfolg für unsere Kunden ins Zentrum. Die Nutzung unserer Dienstleistungsergebnisse (Konzepte, Unterlagen usw.) erfolgt durch den Kunden im eigenen Ermessen und auf eigene Gefahr.

Allfällige Schadenersatzansprüche seitens des Kunden werden, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich wegbedungen. Allfällige Mängel oder Unterlassungen in meinen Dienstleistungen, resp. allfällige Abweichungen vom vereinbarten Dienstleistungsumfang werden selbstverständlich durch Comped GmbH nachgeholt, oder aber entsprechend korrigiert. Dem Kunden entstehen daraus keinerlei zusätzliche Kosten. Jede erbrachte Dienstleistung Comped GmbH wird durch den Kunden schriftlich abgenommen.

3. Geheimhaltung, Vertraulichkeit und Datenschutz

Sämtliche Informationen welche uns im Zusammenhang mit dem Kundenauftrag zufliessen behandeln wir absolut vertraulich. Beide Parteien verpflichten sich und ihre Mitarbeiter, sämtliche Informationen aus dem Geschäftsbereich des anderen, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, Dritten zu offenbaren und alle Anstrengungen zu unternehmen, um Dritte am Zugang zu diesen Informationen zu hindern.

Anderseits darf jede Partei in ihrer angestammten Tätigkeit generelle Erkenntnisse weiterverwenden, die sie bei der Geschäftsabwicklung erwirbt. Personen- und Kundendaten sowie auf Kunden und Personen zugeschnittene Konzepte werden ausschliesslich dem/der entsprechenden Kunden/Person zugestellt. Eine Weitergabe an Teams, Führungsebenen usw. erfolgt nur nach ausdrücklicher Genehmigung der entsprechenden Personen.

Bei der Auftragserteilung werden die Adressaten explizit aufgeführt. Der Kunde entscheidet, ob die Comped GmbH nach erfolgreichem Abschluss des Auftrages die Kundenanschrift sowie den groben Auftragsumfang zu Referenzzwecken verwenden darf. Ohne ausdrückliche Genehmigung des Kunden wird über die Zusammenarbeit Stillschweigen gewahrt

4. Offertstellung und Gültigkeit

Für die Erstellung von detaillierten Konzept-Offerten wird ein Stundenansatz von CHF 170 in Rechnung gestellt. Wird der Auftrag in der Folge erteilt und umgesetzt, entfällt diese Gebühr. Dieser Betrag wird als Abgeltung für den Inhalts- und Entscheidungsnutzen verstanden, welcher der Kunde aufgrund der detaillierten Offerte auf jeden Fall hat. Die Gültigkeit von Offerten ist 60 Tage, sofern nicht anders vereinbart. Anpassungen infolge von Produkte- oder Preisänderungen bleiben vorbehalten. Eine allfällige Verlängerung durch die comped GmbH muss schriftlich erfolgen.

5. Auftragserteilung

Die Auftragserteilung erfolgt stets in schriftlicher Form und beinhaltet die Zustimmung zur vorliegenden Offerte (Dienstleistungen und Preise) sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB. Zu diesem Zweck erhält der Kunde die Offerte im Doppel mit Bitte um Rücksendung eines unterzeichneten Exemplars. Wird die unterzeichnete Offerte durch den Kunden eingescannt und per Mail zugestellt, so gilt dies analog zur postalischen Zusendung mit allen Rechten und Pflichten. Sollten einzelne Vertragsbestandteile telefonisch modifiziert werden, so werden diese Anpassungen mindestens per Mail durch Comped GmbH bestätigt, um Missverständnisse zu vermeiden. Jegliche und grundlegende Vertragsanpassungen erfolgen in jedem Fall schriftlich.

6. Verrechnung

lle Arbeiten erfolgen vom Standort Comped GmbH in Grenchen aus. Für Koordinationsaufwände und Dienstleistungen ausserhalb des angebotenen Projektrahmens oder Standortes werden die Stundensätze gemäss der Honorarordnung verrechnet. Allfällige Spesen werden ebenfalls gemäss unserer Honorarordnung nach Aufwand verrechnet. Wo nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden unsere Leistungen nach effektiv geleisteten Stunden verrechnet. Die Stundenansätze werden in der Offerte auf die spezifischen Dienstleistungen ausgewiesen. Bei Bedarf kann mit dem Kunden ein Kostendach vereinbart werden. Sobald dieses erreicht wird, erfolgt eine Neubeurteilung der Lage, resp. eine allenfalls erweiterte Auftragserteilung. Eine genaue Kostenkontrolle und detaillierte Auflistung wird in jedem Fall gewährleistet. Ausgenommen davon sind Pauschalaufträge, welche primär auf der Basis der Dienstleistungserbringung rapportiert werden. Erbrachte Leistungen werden in der Regel gemäss den rapportierten Stunden jeweils nach Ende des Kalendermonats in Rechnung gestellt. Warenlieferungen werden nach Lieferung verrechnet. Zahlungskonditionen: Für Dienstleistungen gilt 30 Tage netto. Bei Zahlungsverzug ist Comped GmbH berechtigt, sämtliche Leistungen bestehender Verträge mit dem Kunden einzustellen. Im weiteren gehen sämtliche im Zusammenhang mit der Eintreibung des Guthabens anfallenden Kosten zulasten des Kunden. Der Verzugszins beträgt 5 % p.a.. Bei Neukunden oder Aufträgen ab CHF 10’000 behält sich Comped GmbH das Recht vor, Akonto-Zahlungen in der Höhe von bis zu 50% zu verlangen. Die Comped GmbH untersteht nicht der Mehrwertsteuer und ist damit auch nicht berechtigt Mehrwertsteuersätze auf ihren Rechnungen zu vermerken. Wir verfügen daher nicht über eine entsprechende Mehrwertsteuernummer.

7. Annullationsbestimmungen

Annullationen haben in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Tritt der Kunde vorzeitig vom Auftrag zurück, so werden die Kosten für bereits erbrachte Leistungen sowie auch zu bezahlende Aufwendungen Dritter sofort zur Zahlung fällig. Annulliert der Kunde einen bereits erteilten Auftrag so werden ansonsten folgende Zahlungen fällig:

  • bis 60 Tage vorher: kein Honorar
  • bis 30 Tage vorher: 50% des Honorars + Materialauslagen
  • bis 20 Tage vorher: 75% des Honorars + Materialauslagen
  • bis 10 Tage vorher: 100% des Honorars + Materialauslagen

Kann Comped GmbH den Auftrag aus Gründen nicht erfüllen, auf die sie keinen Einfluss hat (Ausfall von Transportmitteln, Unfall, Krankheit), so kann der Auftraggeber keinerlei Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Leistungspflicht bleibt in diesem Fall natürlich bestehen und wird zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt

8. Honorar und Spesenübersicht (alle Ansätze sind exkl. MwSt.)

Beratung auf Anfrage Leader Coaching & Development auf Anfrage Training / Education auf Anfrage Moderation auf Anfrage Erstellen Unterlagen (Kopien/Ordner/etc.) nach Aufwand Arbeitszeit 8.00 h / PT Zwischen 20:00 und 06:00 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen wird ein Zuschlag von 50% auf den Basisansatz verrechnet. Mittagessen (ab
12.00 Uhr) CHF 25.00 Nachtessen (ab 18.00 Uhr) CHF 30.00 Übernachtungskosten nach Aufwand Auto (km) CHF 0.90/km Bahn (1. Klasse) nach Aufwand Flug < 3h (Economy Class) nach Aufwand Flug > 3h (Business Class) nach Aufwand Reisezeit wird zu 50 % des Stundenansatzes verrechnet.

9. Ausschluss der Gewährleistung

Eine Gewährleistungspflicht durch die Auftragnehmerin entfällt, sobald die Auftraggeberin Änderungen an Offerten und vereinbarten Zielen selber vornimmt oder ohne vorherige Rücksprache mit Comped GmbH durch Dritte vornehmen lässt

10. Rechte am Arbeitsresultat / Schutzrechte / Eigentumsrecht

Sämtliche Unterlagen, Konzepte, Berichte usw. gehen nach abgeschlossenem Auftrag und Bezahlung der Rechnung in den Besitz des Kunden über. Der Kunde ist befugt, diese entsprechend einzusetzen und zu verwenden. Eine Vervielfältigung, Vorführung oder Weitergabe in jeglicher Form (schriftlich, elektronisch) an Dritte ist ohne vorgängige Genehmigung von Comped GmbH nicht gestattet. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Copyright-Regeln.

11. Know-how

Comped GmbH hat das Recht, die Ideen, Konzepte und Verfahren in Bezug auf Informationsverarbeitung, welche er bei der Ausführung von Dienstleistungen allein oder zusammen mit dem Personal des Kunden erworben hat, bei der Ausführung von Arbeiten ähnlicher Art für andere Kunden anonymisiert zu verwenden. 10. Wirksamkeit der Bedingungen Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so betrifft dies die restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten.

12. Schlussbestimmungen

Es kommt ausschliesslich das Schweizerische Recht zur Anwendung. Gerichtsstand ist Solothurn.